Marktgemeinde Pottendorf fördert ab sofort die Errichtung von privaten Photovoltaikanlagen!
Die Marktgemeinde Pottendorf möchte private Haushalte im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Pottendorf bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen unterstützen. Deshalb wird die Neuerrichtung solcher Anlagen auf Dächern rückwirkend mit 1. Jänner 2022 für alle beauftragten Anlangen gefördert!
Bei der Gemeinderatssitzung am 6. Juli 2022 wurde der Antrag – ausgearbeitet von Umweltgemeinderat DI Andreas Csukovich und Finanzausschussvorsitzendem Bgm. Ing. Thomas Sabbata-Valteiner – für die Förderung EINSTIMMIG beschlossen!
Förderungsrichtlinien:
∙ Antragsberechtigt sind alle GrundstückseigentümerInnen die ihren Hauptwohnsitz vor dem 30. Oktober in der Marktgemeinde Pottendorf hatten, nach welchem der Antrag gestellt wird und ununterbrochen bis zur Förderungsauszahlung haben. Der Antrag kann mit der Beauftragung der Anlage gestellt werden.
∙ Bei Wohnhäusern (bis zu 3 Wohneinheiten) in privatem Besitz wird eine neue Photovoltaikanlage mit Euro 100,-/kPeak pro Grundstück gefördert. Max. beträgt die Förderung je Anlage Euro 1.000,-.
∙ Bei Mehrfamilienwohnhäusern (mind. 4 Wohneinheiten) wird ein Basiswert von 3 kPeak pro Wohneinheit angenommen. Auch hier wird bei der Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage Euro 100,-/kPeak gefördert. Max. beträgt die Förderung je Anlage Euro 1.500,-. Die Mehrheit der Wohnungsanteile muss in privatem Eigentum sein. Gemeinnützige und private Wohnbauträger sowie Gesellschaften udgl. sind nicht antragsberechtigt.
∙ Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Montage und Rechnungslegung der neuen Photovoltaikanlage.
∙ Die Marktgemeinde Pottendorf richtet einen mit Euro 50.000,- dotierten Fördertopf ein. Sollten die Fördermittel ausgeschöpft sein, kann die Auszahlung der Förderung auf das nächste Kalenderjahr verschoben werden.
Die Ansuchen sind an den Gemeindevorstand der Marktgemeinde Pottendorf, Alte Spinnerei 1, 2486 Pottendorf, zu richten. Dieser entscheidet in einer Sitzung über die Gewährung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung. Anträge – Vorlage am Gemeindeamt erhältlich – können ab 18. Juli 2022 am Gemeindeamt gestellt werden!
Die Marktgemeinde Pottendorf möchten mit dieser Förderung den Bau von privaten Photovoltaikanlagen unterstützen um die Energiewende zu schaffen!