GR Andreas Fried, selbst in der Versicherungsbranche tätig hat etwas zu E-Scootern zusammengefasst:
Da in unserer Großgemeinde immer mehr Jugendliche mit E-Scootern unterwegs sind, welche wesentlich schneller als 25kmh fahren, möchte ich mal die Versicherungsrelevanten Fakten aus meiner Sicht festhalten welche den Eltern dieser Kinder anscheinend nicht bewusst sind.
1. E-Scooter über 25kmh fallen unter das Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz und müssen ein Kennzeichen tragen da diese als Motorfahrrad/Kraftfahrzeug eingestuft werden.
2. Somit müssen diese E-Scooter (über 25kmh) auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) haben sofern diese für den Straßenverkehr erlaubt sind – alles andere ist illegal und Fahren OHNE Führerschein.
3. Zu glauben, dass E-Scooter über 25kmh über die Privat- und Sporthaftpflicht Versicherungsschutz finden, irrt, das ist leider nicht so.
4. Vor allem Personenschäden können in Folge existenzbedrohend sein und man haftet persönlich und der Höhe nach unbegrenzt.
5. Weil es ein KFZ ist, kommt auch die „Gefährdungshaftung“ hinzu, d. h. du haftest schon wegen der Betriebsgefahr. Beispiel: Du kannst korrekt fahren und ein Fußgänger läuft dir rein, haftest Du trotzdem.
6. Auch die Versicherung des Unfallgegners (z. B. aus KFZ-Kasko) welche in den Schaden eintritt, wird diesen im vollen Umfang regressieren.
7. Zudem kommt, dass all diese E-Scooter über 25kmh keine Straßenzulassung haben.
8. Und zu guter Letzt kommt on Top dann noch das Straf- und Verwaltungsrecht.
Realistisches Schadenbeispiel:
Eine Person wird angefahren und so schwer verletzt, dass diese einen Hüftbruch erleidet und bleibende Schäden davon trägt.
Die Kosten belaufen sich aus Schmerzensgeld, Pflegekosten, Verdienstentgang usw. auf mind. € 150.000,- und mehr je nachdem und ist in Österreich absolut realistisch.
Zweites Schadenbeispiel mit einem Fußgänger oder Radfahrer welcher an den Folgen des Zusammenstoßes verstirbt:
Kosten: Begräbnis, Schmerzensgeld für Angehörige, Unterhaltsansprüche (z. B. der Kinder) können sich diese im Rahmen von 200.000,- bis 1.000.000,- und mehr belaufen.
Wie schon erwähnt, ihr haftet in vollem Umfang und der Höhe nach unbegrenzt. Auch mit dem Privatvermögen.
